Nach langer Krankheit wieder zurück zur Arbeit – das ist für viele Mitarbeitende ein sensibler Moment. Unsicherheit auf beiden Seiten ist normal. Was den Unterschied macht, ist wie dieser Übergang begleitet wird.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 SGB IX) – aber bei IIHI ist es mehr als Pflichterfüllung. Wir bringen Struktur in einen emotionalen Prozess, schaffen Vertrauen auf beiden Seiten und sorgen dafür, dass die Rückkehr wirklich gelingt.
Strukturiert. Rechtskonform. Und vor allem: menschlich.
Längere Ausfallzeiten belasten Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen. Ohne gezielte Begleitung endet die Rückkehr oft in Überforderung – oder einem erneuten Ausfall.
Ein gut umgesetztes BEM verhindert genau das. Es sorgt dafür, dass Mitarbeitende nicht einfach „zurückgeworfen“ werden, sondern Schritt für Schritt – in ihrem eigenen Tempo – wieder ankommen.
Gleichzeitig schützt es Unternehmen: rechtlich, wirtschaftlich und kulturell.
BEM ist besonders dann herausfordernd, wenn Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen zurückkehren. Standardlösungen greifen hier oft zu kurz.
Bei IIHI denken wir BEM von Anfang an inklusiv: Wir berücksichtigen individuelle Voraussetzungen, koordinieren mit Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung und weiteren Beteiligten – und entwickeln Lösungen, die wirklich zur Person und zur Stelle passen.
Denn eine gelungene Wiedereingliederung ist kein Kompromiss. Sie ist eine Chance.
Wir lernen Ihre Situation kennen: Was ist bisher passiert? Welche Strukturen gibt es bereits? Welche Herausforderungen sind zu erwarten? Gemeinsam definieren wir den Rahmen.
Wir moderieren die BEM-Gespräche, entwickeln das Eingliederungskonzept, koordinieren alle Beteiligten und sorgen für rechtssichere Dokumentation – Schritt für Schritt.
Auch nach der Rückkehr lassen wir nicht los. Wir prüfen, ob die Maßnahmen greifen, passen bei Bedarf an – und stehen für Fragen auf beiden Seiten bereit.